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E.A. - Belegexemplar einer Auflage

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e.a. oder E.A. - �preuves d'artiste - aus den französischen. Eine weitere mögliche gleichartige Bezeichnung eines Kunstwerkes ist: H.C. - aus den französischen: Hors Commerce - Beide Begriffe bedeuten, das das vorliegende Kunstwerk ein Künstlerexemplar einer Auflage ist (siehe auch a.p.), und damit außerhalb des Kunst-Handels ist. Diese Kunstwerke sind im Allgemeinen für den Künstler oder den Galeristen, bei Editionen oder Druckerzeugnissen auch für den Verleger usw. als Belegexemplare bestimmt. Spezialisierte Kunstsammler sind darauf aus, diese Exemplare in ihre bestehende Sammlung zu integrieren. Aus diesem Grund gelangen diese Werke zuweilen - oft nach dem Ableben des Künstlers - zu einem höheren Preis als die üblichen Exemplare in den Handel. Sammler, die sich auf wenige Kunstschaffende in ihrer Sammelleidenschaft beschränken, bekommen diese seltenen Exemplare bevorzugt angeboten oder zuweilen auch als Anerkennung ihrer Leidenschaft geschenkt.

Begriffe aus der Kunst die mit dem Buchstaben E beginnen
e.a. · Editionen · Encaustic · erotische Kunst · eigene Bilder · Ex-Libris · Expressionismus



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