a.p.
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M a.p. - artist proof - aus dem englischen, bedeutet Künstlerexemplar z.B. bei Auflagen. Bei Auflagen wie Drucke oder Multiples behält der Künstler in der Regel ein Exemplar als Belegexemplar. Oftmals bekommt auch der maßgebliche Galerist des Künstlers ein solches Exemplar. Diese Stücke gelangen aber dennoch zuweilen in den handel. Besonders dann wenn die Auflage erfolgreich war und schnell vergriffen ist. Sammler des Künstlers sind oft die Begünstigten solcher seltener Stücke. Nach dem Tod des Künstlers veräußern auch manche Galerien diese Künstlerexemplare zu einem Preis, der über der der eigentlichen Auflage liegt. Andere Galeristen dagegen weisen gerade diesen besonderen Kunstwerken eine ganz spezielle Ehre zu und belassen sie im Fundus der Galerie. Künstlerexemplare sind nicht zu verwechseln mit Probedrucken. Auch Probedrucke haben ihre Liebhaber - sind sie doch auch Unikate. siehe auch e.a
Begriffe aus der Kunst die mit dem Buchstaben A beginnen
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